Organe des Verbandes sind der Verbandsausschuss und der Verbandsvorstand
Verbandsausschuss
Der Ausschuss des Verbandes wird von den Verbandsmitgliedern für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er besteht aus 19 ordentlichen Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. In jedem der 8 Wahlbezirke, die über das Verbandsgebiet verteilt sind, werden jeweils 2 ordentliche und zwei stellvertretende Personen gewählt. Zusätzlich stellt die Forstverwaltung, die Straßenverwaltung sowie die Deutsche Bahn AG jeweils 1 Ausschussmitglied. Die derzeitige Amtszeit endet am 31.12.2022.
Die Aufgaben des Ausschusses sind in § 20 der Satzung des Verbandes festgelegt und umfassen insbesondere:
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben, sowie
über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
- Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,
- Beschlussfassung über die Umgestaltung und Auflösung des Verbandes,
- Entlastung des Vorstandes,
- Wahl der Schaubeauftragten.
- Festsetzung des Haushaltsplanes, der Nachtragshaushaltspläne und der Beitragssätze,
- Festsetzung von allgemeinen Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen
für Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses,
- Festsetzung der Veranlagungsregeln.
Verbandsvorstand
Der Vorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher und 8 ordentlichen und 8 stellvertretenden Mitgliedern. Er wird für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Ausschuss gewählt. Wie beim Ausschuss endet die derzeitige Amtszeit am 31.12.2022.
Gemäß § 15 der Verbandssatzung obliegen dem Vorstand alle Aufgaben, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsausschuss berufen ist. Er beschließt insbesondere über:
- die Vorlage des Haushaltsplanes und seiner Nachträge,
- den Unterhaltungs- und Pflegeplan sowie die Aufstellung von Unterhaltungsrahmenplänen,
- die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten sowie Verträge bis zu einer festgesetzten Grenze,
- die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren,
- die Aufnahme und Entlassung von Mitgliedern,
- die Einstellung und Entlassung der Dienstkräfte.
Der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz im Vorstand. Ihm obliegen alle Geschäfte im Rahmen der Beschlüsse des Ausschusses über die Grundsätze der Geschäftspolitik.
Im Jahr muss mindestens eine Sitzung des Ausschusses und eine Sitzung des Vortandes stattfinden. Aus Gründen der Praktibilität wird in der Regel einmal jährlich eine gemeinsame Sitzung von Vorstand und Ausschuss einberufen. Darüber hinaus gesonderte Sitzungen finden bei Bedarf statt.
Wahlbezirke
Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses erfolgt in den nachstehenden Wahlbezirken:
Der Wahlbezirk I umfasst die Gebiete der Samtgemeinde Schwarmstedt – Bothmer, Grindau, Schwarmstedt, Norddrebber, Gilten, Hope, Lindwedel, Buchholz, Essel – und der Samtgemeinde Ahlden - Grethem, Eickeloh, Hademstorf -.
Der Wahlbezirk II umfasst das Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. mit den Stadtteilen Stöckendrebber, Niedernstöcken, Mandelsloh, Esperke, Vesbeck, Welze, Brase, Helstorf und Amedorf.
Der Wahlbezirk III umfasst das Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. mit den Stadtteilen Büren, Evensen, Wulfelade, Hagen, Dudensen, Borstel, Eilvese, Mariensee und Empede.
Der Wahlbezirk IV umfasst das Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. mit den Stadtteilen Luttmersen, Averhoy, Metel, Scharrel, Basse, Otternhagen und Suttorf.
Der Wahlbezirk V umfasst die Gebiete der Stadt Neustadt a. Rbge. mit den Stadtteilen Neustadt (Kernstadt), Schneeren, Poggenhagen und Bordenau sowie der Stadt Wunstorf mit den Stadtteilen Klein Heidorn und Blumenau.
Der Wahlbezirk VI umfasst das Gebiet der Stadt Garbsen mit den Stadtteilen Frielingen, Schloß Ricklingen, Horst, Meyenfeld, Garbsen, Osterwald OE, Osterwald UE, Stelingen, Heitlingen und Berenbostel.
Der Wahlbezirk VII umfasst die Gebiete der Stadt Langenhagen mit den Stadtteilen Engelbostel, Kaltenweide, Schulenburg und Godshorn sowie der Gemeinde Wedemark mit den Ortsteilen Resse, Negenborn, Abbensen, Duden-/ Rodenbostel, Scherenbostel und Bissendorf.
Der Wahlbezirk VIII umfasst das Gebiet der Gemeinde Wedemark mit den Ortsteilen Berkhof, Elze, Oegenbostel, Bennemühlen, Hellendorf, Brelingen, Mellendorf, Wennebostel und Gailhof.
Für die Wahlperiode vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 sind in den Vorstand gewählt worden:
Wahlbezirk | Ordentliches Vorstandsmitglied | |
1 | Manfred Lehmkuhl, Wesenstedt | |
2 | Hermann Runge, Lindern | |
3 | Andreas Schwiers, Dörrieloh | |
4 | Hermann Dencker, Barenburg | |
5 | Heinrich Vegel, Bohnhorst | |
6 | Helmut Diekmeyer, Uchte | |
7 | Werner Wehrse, Binnen | |
8 | Heinrich Nuttelmann, Voigtei | Verbandsvorsteher |
9 | Wilfried Schlichte, Schwaförden | stellvertretender Verbandsvorsteher |
10 |
Heinrich Klare, Asendorf-Hohenmoor |
Zu den Verbandsanlagen des Verbandes gehören
- rd. 283 km Gewässer II. Ordnung,
- 3 Polderschöpfwerke an der Leine am Seegraben in Mandelsloh, an der Großen Beeke in Vesbeck und am
Hagener Bach in Wulfelade
- diverse Siele und Rückstauklappen an den in die Leine einmündenen Gewässern.
Die Verbandsgewässer im Einzelnen sind:
Varrenbruchgraben
Esseler Graben
Boy-Heimwiesengraben
Grindau
Grindau-Heidegraben
Niedermarschgraben in Esperke
Große Beeke
Gailhofer Graben
Wennebosteler Graben
Bennemühler Mühlenbach
Wassergraben
Schneller Graben
Schiebecksgraben
Jürsenbach
Todtbruchsgraben
Heidegraben
Ochsenbeeke
Lehmkuhlgraben
Auter
Fuhrberggraben
Hülsengraben
Neue Auter
Graben vor dem Moore, Scharrel
Negenborner Moorgraben
Schadehoper Graben
Graben aus der Großen Heide
Graben vor dem Moore, Otternhagen
Resser Graben
Hauptvorfluter Kaltenweider Moor
Resser Moorgraben
Ellernbruchgraben
Graben von Wagenzelle
Scheidegraben
Flughafenvorfluter
Engelbosteler Graben
Müsselbruchgraben
Brunnenbeeke
Graben am Großen Weg
Osterwalder Entwässerungsgraben
Alte Auter
Wätering
Suttorfer Bruchgraben
Benkenwiesengraben
Graben C-Bordenau
Horster Bruchgraben
Frielinger Graben
Stahlbach
Ricklinger Mühlengraben
Graftgraben
Moorwinkelgraben
Schiffgraben
Hauptvorfluter Totes Moor
Graben vor dem Neustädter Moor (alte Bezeichnungen: Alter Lauf Hauptvorfluter Totes Moor, Graben am Boumannweg und Graben am Wunstorfer Damm)
Graben v. Klein Heidorner Damm
Eilveser Bach
Weißer Moorgraben
Empeder Beeke
Riethegraben
Hagener Bach
Umleiter Hagener Bach
Evenser Moorgraben
Schelpwischgraben
Seegraben in Mandelsloh
Niedernstöckener Maschgraben
Das Verbandsgebiet umfasst das natürliche Niederschlagsgebiet der Unteren Leine nördlich von Hannover bis zur Einmündung der Leine in die Aller. Es hat eine Größe von 50.964 ha.
Nachstehend ist das Verbandsgebiet mit den Verbandsgewässern dargestellt:
Mitglieder des Verbandes sind zum einen die nachstehenden, im Verbandsgebiet liegenden Städte und Gemeinden in der Region Hannover und im Landkreis Heidekreis:
- Stadt Neustadt a. Rbge.
- Stadt Garbsen
- Stadt Langenhagen
- Stadt Wunstorf
- Gemeinde Wedemark
- Gemeinde Schwarmstedt
- Gemeinde Essel
- Gemeinde Buchholz
- Gemeinde Lindwedel
- Gemeinde Gilten
- Gemeinde Grethem
- Gemeinde Eickeloh
- Gemeinde Hademstorf
Daneben sind weitere Mitglieder
- die beteiligten Straßenbaulastträger,
- die Forstverwaltung sowie
- die Deutsche Bahn AG.
Diese ordentlichen Mitglieder entsenden Personen in die beiden Verbandsgremien Vorstand und Ausschuss.
Nicht beitragspflichtige Mitglieder sind darüber hinaus 15 Wasser- und Bodenverbände.