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Organe des Verbandes sind der Verbandsausschuss und der Verbandsvorstand

 

Verbandsausschuss

Der Ausschuss des Verbandes wird von den Verbandsmitgliedern für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er besteht aus 19 ordentlichen Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. In jedem der 8 Wahlbezirke, die über das Verbandsgebiet verteilt sind, werden jeweils 2 ordentliche und zwei stellvertretende Personen gewählt. Zusätzlich stellt die Forstverwaltung, die Straßenver­waltung sowie die Deutsche Bahn AG jeweils 1 Ausschussmitglied. Die derzeitige Amtszeit endet am 31.12.2022. 

Die Aufgaben des Ausschusses sind in § 20 der Satzung des Verbandes festgelegt und umfassen insbesondere:

- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,

- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben, sowie 

  über die Grundsätze der Geschäftspolitik,

- Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,

- Beschlussfassung über die Umgestaltung und Auflösung des Verbandes,

- Entlastung des Vorstandes,

- Wahl der Schaubeauftragten.

- Festsetzung des Haushaltsplanes, der Nachtragshaushaltspläne und der Beitragssätze,

- Festsetzung von allgemeinen Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen

  für Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses,

- Festsetzung der Veranlagungsregeln.

 

Verbandsvorstand

Der Vorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher und 8 ordentlichen und 8 stellvertretenden Mitgliedern. Er wird für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Ausschuss gewählt. Wie beim Ausschuss endet die derzeitige Amtszeit am 31.12.2022.      

Gemäß § 15 der Verbandssatzung obliegen dem Vorstand alle Aufgaben, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsausschuss berufen ist. Er beschließt insbesondere über:

- die Vorlage des Haushaltsplanes und seiner Nachträge,

- den Unterhaltungs- und Pflegeplan sowie die Aufstellung von Unterhaltungsrahmenplänen,

- die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten sowie Verträge bis zu einer festgesetzten Grenze,

- die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren,

- die Aufnahme und Entlassung von Mitgliedern,

- die Einstellung und Entlassung der Dienstkräfte.     

Der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz im Vorstand. Ihm obliegen alle Geschäfte im Rahmen der Beschlüsse des Ausschusses über die Grundsätze der Geschäftspolitik. 

Im Jahr muss mindestens eine Sitzung des Ausschusses und eine Sitzung des Vortandes stattfinden. Aus Gründen der Praktibilität wird in der Regel einmal jährlich eine gemeinsame Sitzung von Vorstand und Ausschuss einberufen. Darüber hinaus gesonderte Sitzungen finden bei Bedarf statt. 

 

Wahlbezirke 

Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses erfolgt in den nachstehenden Wahlbezirken:  

Der Wahlbezirk I umfasst die Gebiete der Samtgemeinde Schwarmstedt – Bothmer, Grindau, Schwarmstedt, Norddrebber, Gilten, Hope, Lindwedel, Buchholz, Essel – und der Samtgemeinde Ahlden - Grethem, Eickeloh, Hademstorf -.

Der Wahlbezirk II umfasst das Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. mit den Stadtteilen Stöckendrebber, Niedernstöcken, Mandelsloh, Esperke, Vesbeck, Welze, Brase, Helstorf und Amedorf.   

Der Wahlbezirk III umfasst das Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. mit den Stadtteilen Büren, Evensen, Wulfelade, Hagen, Dudensen, Borstel, Eilvese, Mariensee und Empede.

Der Wahlbezirk IV umfasst das Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. mit den Stadtteilen Luttmersen, Averhoy, Metel, Scharrel, Basse, Otternhagen und Suttorf.

Der Wahlbezirk V umfasst die Gebiete der Stadt Neustadt a. Rbge. mit den Stadtteilen Neustadt (Kernstadt), Schneeren, Poggenhagen und Bordenau sowie der Stadt Wunstorf mit den Stadtteilen Klein Heidorn und Blumenau.

Der Wahlbezirk VI umfasst das Gebiet der Stadt Garbsen mit den Stadtteilen Frielingen, Schloß Ricklingen, Horst, Meyenfeld, Garbsen, Osterwald OE, Osterwald UE, Stelingen, Heitlingen und  Berenbostel.

Der Wahlbezirk VII umfasst die Gebiete der Stadt Langenhagen mit den Stadtteilen Engelbostel, Kaltenweide, Schulenburg und Godshorn sowie der Gemeinde Wedemark mit den Ortsteilen Resse, Negenborn, Abbensen, Duden-/ Rodenbostel, Scherenbostel und Bissendorf.

Der Wahlbezirk VIII umfasst das Gebiet der Gemeinde Wedemark mit den Ortsteilen Berkhof, Elze, Oegenbostel, Bennemühlen, Hellendorf, Brelingen, Mellendorf, Wennebostel und Gailhof.   

 

Für die Wahlperiode vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 sind in den Vorstand gewählt worden:

 

Wahlbezirk Ordentliches Vorstandsmitglied  
1 Manfred Lehmkuhl, Wesenstedt  
2 Hermann Runge, Lindern  
3 Andreas Schwiers, Dörrieloh  
4 Hermann Dencker, Barenburg  
5 Heinrich Vegel, Bohnhorst  
6 Helmut Diekmeyer, Uchte  
7 Werner Wehrse, Binnen  
8 Heinrich Nuttelmann, Voigtei Verbandsvorsteher
9 Wilfried Schlichte, Schwaförden stellvertretender Verbandsvorsteher
10

Heinrich Klare, Asendorf-Hohenmoor

 

 

 

Zu den Verbandsanlagen des Verbandes gehören

- rd. 283 km Gewässer II. Ordnung,

- 3 Polderschöpfwerke an der Leine am Seegraben in Mandelsloh, an der Großen Beeke in Vesbeck und am    

  Hagener Bach in  Wulfelade

- diverse Siele und Rückstauklappen an den in die Leine einmündenen Gewässern.

 

Die Verbandsgewässer im Einzelnen sind:

Varrenbruchgraben

Esseler Graben

Boy-Heimwiesengraben

Grindau

Grindau-Heidegraben

Niedermarschgraben in Esperke

Große Beeke

Gailhofer Graben

Wennebosteler Graben

Bennemühler Mühlenbach

Wassergraben

Schneller Graben

Schiebecksgraben

Jürsenbach

Todtbruchsgraben

Heidegraben

Ochsenbeeke

Lehmkuhlgraben

Auter

Fuhrberggraben

Hülsengraben

Neue Auter

Graben vor dem Moore, Scharrel

Negenborner Moorgraben

Schadehoper Graben

Graben aus der Großen Heide

Graben vor dem Moore, Otternhagen

Resser Graben

Hauptvorfluter Kaltenweider Moor

Resser Moorgraben

Ellernbruchgraben

Graben von Wagenzelle

Scheidegraben

Flughafenvorfluter

Engelbosteler Graben

Müsselbruchgraben

Brunnenbeeke

Graben am Großen Weg

Osterwalder Entwässerungsgraben

Alte Auter

Wätering

Suttorfer Bruchgraben

Benkenwiesengraben

Graben C-Bordenau

Horster Bruchgraben

Frielinger Graben

Stahlbach

Ricklinger Mühlengraben

Graftgraben

Moorwinkelgraben

Schiffgraben

Hauptvorfluter Totes Moor

Graben vor dem Neustädter Moor (alte Bezeichnungen: Alter Lauf Hauptvorfluter Totes Moor, Graben am Boumannweg und Graben am Wunstorfer Damm)

Graben v. Klein Heidorner Damm

Eilveser Bach

Weißer Moorgraben

Empeder Beeke

Riethegraben

Hagener Bach

Umleiter Hagener Bach

Evenser Moorgraben

Schelpwischgraben

Seegraben in Mandelsloh

Niedernstöckener Maschgraben

 

Das Verbandsgebiet umfasst das natürliche Niederschlagsgebiet der Unteren Leine nördlich von Hannover bis zur Einmündung der Leine in die Aller. Es hat eine Größe von 50.964 ha.

verbandsgebiet bersicht nds 2

 

Nachstehend ist das Verbandsgebiet mit den Verbandsgewässern dargestellt:

 

 

 


 

 

Mitglieder des Verbandes sind zum einen die nachstehenden, im Verbandsgebiet liegenden Städte und Gemeinden in der Region Hannover und im Landkreis Heidekreis:

- Stadt Neustadt a. Rbge.

- Stadt Garbsen

- Stadt Langenhagen

- Stadt Wunstorf

- Gemeinde Wedemark

- Gemeinde Schwarmstedt

- Gemeinde Essel

- Gemeinde Buchholz

- Gemeinde Lindwedel

- Gemeinde Gilten

- Gemeinde Grethem

- Gemeinde Eickeloh

- Gemeinde Hademstorf

 

Daneben sind weitere Mitglieder

- die beteiligten Straßenbaulastträger,

- die Forstverwaltung sowie

- die Deutsche Bahn AG.

Diese ordentlichen Mitglieder entsenden Personen in die beiden Verbandsgremien Vorstand und Ausschuss. 

 

Nicht beitragspflichtige Mitglieder sind darüber hinaus 15 Wasser- und Bodenverbände.

 

 

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